Weitere Hinweise zu Umsetzung der Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes:

  1. Schulorganisation 

Nur Schülerinnen und Schüler ohne respiratorische Symptomatik (Atemnot) dürfen die Schule betreten. Der Zugang wird kontrolliert.

Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule telefonisch oder elektronisch vorab rechtzeitig an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen gesonderten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten.

Nach Betreten des Gebäudes ist zu sichern, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler die Hände wäscht und desinfiziert.

Die Schülerinnen und Schüler werden am ersten Tag des Betretens des Schulgebäudes aktenkundig über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie

  • Händehygiene,
  • Abstand halten,
  • Toilettenbenutzung
  • Husten- und Schnupfenhygiene
  • Konkrete schulinterne Festlegungen und Vorkehrungen, die das Infektionsrisiko minimieren (siehe 5. Schulorganisation) informiert.

Erforderliche Aushänge sind nach Möglichkeit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften elektronisch im Vorfeld der Öffnung der Schule zur Kenntnis zu geben und an mehreren Stellen im Schulhaus auszuhängen.

Die Zahl der Schüler pro Raum ist zu reduzieren. In Fächern wie Deutsch, Mathematik und Englisch wird dies im Regelfall nur durch Klassenteilung zu erreichen sein, was entsprechende Konsequenzen für den Fachlehrereinsatz nach sich zieht. Vor allem sind große Räume der Schulen zur Gewährleistung der nötigen Abstände zu nutzen.

Zwischen den Schülerarbeitsplätzen ist ein ausreichender Abstand zu gewährleisten. Es sind ausreichend viele Räume bereitzuhalten, entsprechend kann das Lernen nur in Gruppen erfolgen.

Während des Tages ist eine regelmäßige Belüftung der Arbeitsräume einzuplanen und sicherzustellen.

Am Vortag werden jeweils die Räume und insbesondere die Tische professionell gereinigt. Grundsätzlich wird auf den „Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden“ aus dem Jahr 2008 verwiesen. Dort sind im Abschnitt 3.2 Reinigung und Desinfektion Maßnahmen der Händehygiene, Behandlung von Flächen und Gegenständen sowie Frequenz von Reinigungsmaßnahmen beschrieben.

  1. Pausen

Durch Schulleitungen und Aufsichten ist zu sichern, dass es im Schulgelände sowie im Schulhaus und auch während der Pausen keine Gruppenbildung gibt und ausreichend Abstand eingehalten wird. Durch die Schulleitungen und Lehrkräfte ist die Einhaltung der Mindestabstände zu gewährleisten. Die Schülerinnen und Schüler werden über die Einhaltung der Regeln und Vorschriften zum Infektionsschutz aktenkundig belehrt.

  1. Toilettenbenützung

Für die Toilettenbenutzung sind Laufwege durch die Schule auszuweisen, die Begegnungen verhindern. Die Toilettenräume werden täglich eingehend gereinigt. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass genügend Seife und Papierhandtücher vorhanden sind.

Vor den Toiletten werden Wartebereiche eingerichtet. Eine Aufsichtsperson stellt sicher, dass sich Schülerinnen und Schüler bei den Toilettengängen nicht begegnen.

  1. Lehrplanerfüllung

Die vollständige Bearbeitung aller Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans kann aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Schuljahr nicht handlungsleitend sein. Die Sicherung der Grundlagen für weiterführendes Lernen bzw. den Kernbereich in der Grundschule hat Priorität. Die Kompetenzen der Bildungsstandards sollen hier als Orientierung dienen.

Lernbereiche, die aktuell nicht behandelt werden konnten, können im nächsten Schuljahr bearbeitet und vertieft werden. Wenn einzelne Lernbereiche z. B. aufgrund des hohen Anteils an experimentellen Arbeiten in den Naturwissenschaften oder Mannschaftssportarten im Sportunterricht wegen des Infektionsschutzes nicht durchführbar sind, können aber Lerninhalte aus der nächsten Klassenstufe „vorgezogen“ werden.

Nach Wiederaufnahme des Unterrichts oder ggf. der Durchführung von Präsenzzeiten ist es wichtig, den aktuellen Lernstand begleitend zu ermitteln und festzustellen, wo die Schülerinnen und Schüler mit Blick auf die Erfüllung der Lernaufgaben stehen. Davon ausgehend sind die wesentlichen Ziele bis zum Schuljahresende abzuleiten.

  1. Mund-Nasen-Schutz

Für das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht keine Rechtsgrundlage. Den Schülern ist das Tragen eines solchen freigestellt. Sie sollen auf die Möglichkeit und die Freiwilligkeit hingewiesen werden.

Die in Sachsen geltende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bezieht sich auf Bereiche, in denen sich Menschen wie im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen „unkontrolliert“ begegnen.

Die gleichen Grundsätze gelten auch für die Prüfungen.

Wie im Erlass zu den Abiturprüfungen bereits deutlich wurde, besteht während der Prüfung die Pflicht der Schule, die vorgegebenen Vorschriften der Hygiene einzuhalten. Diese Vorschriften beziehen sich vornehmlich auf das Abstandsgebot und die Einhaltung einer gesteigerten Hygiene der Hände.

Während der schriftlichen Prüfung ist ein näherer Kontakt zu anderen Prüfungsteilnehmern ausgeschlossen, was die Ansteckungsgefahr so gut wie ausschließt.

Beim Schulbesuch generell

Im Allgemeinen könnte ein Schulleiter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Schulbesuches im Rahmen des Hausrechts anordnen, wenn der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist, d. h. die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen (verhältnismäßig im engeren Sinn) ist. Das dauernde Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Schulbesuchs ist körperlich einschränkend, so dass die Schulleiter auf verpflichtende Anordnungen verzichten sollten. Den Schülern sollte das Tragen freigestellt bleiben. Aufgrund der Schulpflicht ist es nicht möglich, einen Schüler, der keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, wirksam vom Unterricht auszuschließen.

Quelle: www.schulportal.sachsen.de

 

Wichtig: Bitte lesen Sie den 

Auszug aus Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

 

Informationen zur schulpsychologischen Beratung:

Landesamt für Schule & Bildung

Unser Kooperationspartner zum Projekt „Kinder lösen Konflikte selbst“ Regenbogenbus e.V.

bietet außerdem in dieser herausfordernden Zeit Unterstützung und Beratung an.

Für nähere Informationen zum Verein hier klicken.

Materialien und Infos zu bestimmten Krisensituationen gibt es hier:

Streitschlichtung zuhause

Angebot Krisengespräche Eltern

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Dittes- Grundschule